Richtlinien und Festlegungen .
Hintergrund
Allgemeine Richtlinien
Festlegungen durch die D-Übersetzungsmitglieder
| - Substantivierung oder Tätigkeitsbasierung
- Substantive zusammensetzen oder Bindestriche setzen
- Einzelentscheidung; grundsätzlich zusammen, aber wenn es der besseren Lesbarkeit dient, mit Bindestrich
- Punkte am Ende des Satzes oder ohne Punkt
- aktive oder passive Formulierungen
- Eindeutschen, Bspl.: Discovery oder Kataloganzeige
- Direkte Anrede vermeiden
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Bereits erfolgte Festlegungen | - Englisch - Deutsch Konsistenzen
- leichtere Pflege
- (wenn doch Abweichung, auf Liste setzen und in der Gruppe besprechen)
- Auch wenn ein Kommando kein kompletter Satz ist, dennoch Großschreibung des ersten Begriffes (gemäß § 53 Deutsche Rechtschreibung)
- bei häufi verwendeten, allgemeinen Begriffen Kontext nicht ergänzen;
- .: "Beschreibung" nicht "
Beschreibung der Vereinbarung" oder "Vereinbarungsbeschreibung" - "Name" nicht "
Vereinbarungsname"
- wenn möglich Kurzformen und nicht Sätze verwenden
- Begriffe sollten im Deutschen Sinn ergeben
- Bspl.: "line" wird bei "PO line" mit "Posten übersetzt = Bestellposten
- für Agreement lines ergibt diese Übersetzung keine Sinn
- bisherige Vorschläge: Vereinbarungszeile, -eintrag, -inhalt => ENTSCHEIDUNG: Vereinbarungskomponente
- Buttons werden wie im Englischen mittels Verben beschrieben
- Checkboxen werden mittels Adjektiven beschrieben
- Bspl.: "Suppress from Discovery" = "Nachweis unterdrückt"
- wichtige Begriffe am Anfang eines Strings (Subjekt vs. Objekt)
- englische Fehler an die verantwortlichen Entwicklungsteams melden
- Komposita: für bis zu 3 Wortbestandteile gilt: möglichst zusammenschreiben, englische Begriffe werden mit Bindestrich verbunden, Ausnahmefälle können jederzeit diskutiert werden (Slack, in Meetings) (siehe 2023-06-28 Besprechungsnotizen Übersetzungen)
- wahren (es wird die Form "/-in" (Beispiel: Anwender/-in) verwendet (zuletzt 2023-06-28 Besprechungsnotizen Übersetzungen ; siehe auch Gendern)
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